Schulbegleitung (Integrationshelfer:in)
Die Schulbegleitung (auch Integrationshelfer:in oder Schulassistenz genannt) ist eine Fachkraft, die Schüler:innen mit Unterstützungsbedarf im schulischen Umfeld begleitet — bei Kommunikation, Selbstversorgung, Organisation, sozialer Interaktion und Regulation, je nach Bedarf.
In Deutschland besteht nach SGB VIII beziehungsweise SGB IX ein Anspruch auf Eingliederungshilfe, zu der auch Schulbegleitung zählen kann, wenn sie im Einzelfall erforderlich ist; der Antrag erfolgt über das Jugend- oder Sozialamt und erfordert in der Regel ein ärztliches Gutachten. Die Umsetzung variiert stark — manche Kommunen verfügen über gut ausgebildete Fachkräfte, anderswo besteht die Stelle ohne angemessene Qualifikation.
Wichtig: Ziel der Schulbegleitung ist es, die Selbstständigkeit und Teilhabe des Kindes zu erhöhen — nicht, Aufgaben für es zu übernehmen. Die Begleitung sollte mit wachsender Selbstständigkeit des Kindes schrittweise reduziert werden.
💡 Praktisches Beispiel
Carlos’ Schulbegleitung ist vor allem in zwei kritischen Momenten aktiv: in der Pause (sie erleichtert Interaktionen mit Mitschüler:innen und vermittelt bei Konflikten, die Carlos allein nicht bewältigen kann) und bei Gruppenaktivitäten (sie strukturiert seine Beteiligung, reduziert die sensorische Überlastung der Umgebung und informiert die Lehrkraft, wenn Carlos eine Pause braucht).
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