Zwangsstörung (OCD)
Die Zwangsstörung ist gekennzeichnet durch Zwangsgedanken (aufdringliche, wiederkehrende und unerwünschte Gedanken, Impulse oder Bilder, die Angst auslösen) und/oder Zwangshandlungen (repetitive Verhaltensweisen oder mentale Handlungen, die als Reaktion auf die Zwangsgedanken ausgeführt werden, mit dem Ziel, die Angst zu reduzieren oder ein gefürchtetes Ereignis zu verhindern).
Die Zwangsstörung wurde im DSM-IV noch zu den Angststörungen gezählt, hat im DSM-5 jedoch eine eigene Kategorie (Zwangsstörungen und verwandte Störungen). Die zentrale Logik lautet: Der Zwangsgedanke erzeugt Angst → die Zwangshandlung lindert die Angst vorübergehend → dies verstärkt den Zwangsgedanken und die Zwangshandlung. Die Zwangshandlung bringt Erleichterung, hält den Kreislauf aber aufrecht und verstärkt ihn.
Die Erstlinienbehandlung ist KVT mit Exposition und Reaktionsverhinderung (ERP) — der Exposition gegenüber dem Zwangsgedanken, ohne die Zwangshandlung auszuführen, wodurch die Angst auf natürliche Weise abnimmt. SSRI werden häufig ergänzend eingesetzt.
💡 Praktisches Beispiel
Zwangsgedanke: „Was, wenn ich den Herd angelassen habe und die Wohnung Feuer fängt?" Intensive Angst. Zwangshandlung: den Herd 10-mal überprüfen, bevor man das Haus verlässt. Kurze Erleichterung. Doch die Erleichterung verstärkt das Kontrollieren, und beim nächsten Mal muss die Person häufiger kontrollieren, um dieselbe Erleichterung zu erreichen.
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